Informationen zum Hotelvertrag
Die nachfolgenden AGBs gelten als ergänzende Bestimmungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (auch AGBH 2006) ÖHVB in der Fassung vom 15. November 2006, die durch Buchung des Gastes als akzeptiert und angenommen gelten.
Die (allgemeinen) österreichischen Hotelvertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die österreichische Hotellerie mit ihren Gästen Beherbergungsverträge abschließen. Die österreichischen Hotelvertragsbedingungen schließen Sondervereinbarungen nicht aus.
(1) Als Vertragspartner der Austria Best Hotels (ABH) - W4 Hotel Group GmbH & Co KG, Hauptplatz 25, A-3830 Waidhofen an der Thaya - gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
(2) Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch die W4 Hotel Group GmbH & Co KG zustande.
(2) Bei Buchung ist die Gesamtsumme zu zahlen, oder eine Garantie mittels einer Kreditkarte zu hinterlegen. Falls keine Kreditkarte zur Absicherung des Beherbergungsvertrages hinterlegt werden kann, ist bei Buchung eine Anzahlung von 25 % zu leisten. 30 Tage vor Anreise beträgt die Vorauszahlung 50 %.
(3) Die W4 Hotel Group GmbH & Co KG kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.
(4) Eventuelle Frühbucheraktionen gelten nicht für Buchungen mit Gruppen- bzw. Sonderrabatten, Optionen oder Vorreservierungen.
(1) Falls die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet wird, kann das die W4 Hotel Group GmbH & Co KG ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
(2) Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
(3) Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.) geleistet, so bleiben dagegen die gebuchten Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstag folgenden Tages reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als drei Tagen endet die Beherbergungspflicht ab 18.00 Uhr des dritten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt. Dies muss von der W4 Hotel Group GmbH & Co KG bestätigt werden (nach Verfügbarkeit).
(4) Bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch die W4 Hotel Group GmbH & Co KG durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
(5) Außerhalb des im Punkt (5) festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
Privatgäste:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 90 Tage vor Anreise möglich.
Danach gelten folgende Stornobedingungen:
90 Tage bis 30 Tage vor Anreise: 40% des Gesamtpreises
30 Tage bis 7 Tage vor Anreise: 70% des Gesamtpreises
7 Tage vor Anreise oder bei No-Show: 90% des Gesamtpreises
Im Falle einer Nichtanreise, Stornierung am Anreisetag oder bei vorzeitiger Abreise behält sich das Hotel vor, 100 % des Reisepreises in Rechnung zu stellen.
Buchungen über Drittanbieter / Online-Plattformen
Für Buchungen über Vermittler, Online-Plattformen oder sonstige Anbieter gelten die dort ausgewiesenen Stornobedingungen. Sofern keine abweichenden Regelungen vereinbart wurden, gelten die oben genannten Stornofristen sinngemäß. Rückerstattungen erfolgen gemäß den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Plattform.
Gruppenbuchungen ab 10 Personen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 90 Tage vor Anreise möglich.
Danach gelten folgende Stornobedingungen:
90 Tage bis 30 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtpreises
30 Tage bis 14 Tage vor Anreise: 70% des Gesamtpreises
14 Tage vor Anreise oder bei No-Show: 90% des Gesamtpreises
Allgemeine Bestimmungen
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens beim Hotel. Ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche Weitervermietung können angerechnet werden. Für Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht
(1) Die W4 Hotel Group GmbH & Co KG kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
(2) Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
(3) Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der die W4 Hotel Group GmbH & Co KG
(1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirkt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen der Hotels der W4 Hotel Group GmbH & Co KG, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
(2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
(3) Ist Vollpension oder Halbpension vereinbart und der Gast nimmt die vereinbarten Mahlzeiten nicht innerhalb der üblichen Tageszeiten und in den hierfür bestimmten Räumlichkeiten in Anspruch, hat er keinen Ersatzanspruch und keinen Anspruch auf eine Reduzierung des Übernachtungspreises.
(4) Falls ein Package (Übernachtung in Kombination mit einem Drittanbieter oder einer Zusatzleistung) gebucht wurde, und der Gast diese Leistungen nicht in Anspruch nimmt, hat er keinen Anspruch auf eine Reduzierung des Packagepreises und auch keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung.
(1) Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt bzw., falls eine Anzahlung geleistet wurde, der Restbetrag zu bezahlen. Fremdwährungen werden von der die W4 Hotel Group GmbH & Co KG zum Tageskurs in Zahlung genommen. Die die W4 Hotel Group GmbH & Co KG ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, Voucher anzunehmen. Alle bei Annahme dieser Wertpapiere notwendigen Kosten, etwa für Erkundigungen usw., gehen zu Lasten des Gastes.
(2) Wenn Nahrungsmittel oder Getränke in die Hotels der W4 Hotel Group GmbH & Co KG mitgebracht und in öffentlichen Räumen verzehrt werden, so ist die W4 Hotel Group GmbH & Co KG berechtigt, eine angemessene Entschädigung in Rechnung zu stellen (sogenanntes „Stoppelgeld“ bei Getränken).
(3) Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, die von den Gästen mitgebracht werden und nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Hotels einzuholen.
(4) Für den vom Gast verursachten Schaden überdurchschnittliche Verschmutzung gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil an das Hotel und der W4 Hotel Group GmbH & Co KG durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist.
(1) Verweigert der Gast die Zahlung des Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht der die W4 Hotel Group GmbH & Co KG das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der Beherbergung und Verpflegung sowie seiner Auslagen für den Gast die eingebrachten Sachen zurückzubehalten (§ 970 c ABGB gesetzliches Zurückbehaltungsrecht).
(2) Die die W4 Hotel Group GmbH & Co KG hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen (§ 1101 ABGB gesetzliches Pfandrecht des Beherbergers).
(3) Wird das Service im Zimmer des Gastes oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten verlangt, so ist die W4 Hotel Group GmbH & Co KG berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Die die W4 Hotel Group GmbH & Co KG kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.
(1) Die W4 Hotel Group GmbH & Co KG ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
(2) Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen der W4 Hotel Group GmbH & Co KG, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind:
a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können.
(1) Tiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung und allenfalls gegen eine Vergütung in die Hotels der die W4 Hotel Group GmbH & Co KG Hotel gebracht werden. Im Wellness- und Spabereich dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
(2) Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 1320 ABGB).
Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung der Hotels der W4 Hotel Group GmbH & Co KG Hotels.
(1) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist die W4 Hotel Group GmbH & Co KG berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der die W4 Hotel Group GmbH & Co KG obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen. Im Übrigen gilt die Regelung in § 5 (5) sinngemäß (Abzugsprozente).
(2) Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit der die W4 Hotel Group GmbH & Co KG.
(3) Wurde mit der die W4 Hotel Group GmbH & Co KG der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragspartner den Vertrag bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen jederzeit lösen.
(4) Wenn der Gast sein Zimmer am Abreisetag nicht bis 10.00 Uhr räumt, ist die W4 Hotel Group GmbH & Co KG berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
(5) Die W4 Hotel Group GmbH & Co KG ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber der die W4 Hotel Group GmbH & Co KG und seinen Mitarbeitern oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird;
c) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.
(6) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst.
(1) Erfüllungsort ist Hauptplatz 25, A-3830 Waidhofen an der Thaya.
(2) Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für die W4 Hotel Group GmbH & Co KG, Hauptplatz 25, A-3830 Waidhofen an der Thaya sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
Letzte aktualisierte Fassung: 16.05.2026